Sicherheit im Schulvivarium

Wir bedanken uns bei der Unfallkasse Nord für die Bereitstellung sicherheitsrelevanter Unterlagen infolge der Erörterung des Sachgebietes Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der Jahrestagung 2019 in Hamburg.

Die Unfallkassen in anderen Bundesgebieten verfügen über ähnliche Vorlagen und Informationen. Diese sind jedoch bislang nicht frei verfügbar und müssen bei der jeweiligen Unfallkasse angefragt werden.

7 Schritte zur Gefährdungsbeurteilung im Schulvivarium

1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen und abgrenzen

Übersicht über alle Arbeitsbereiche und ausgeführten Tätigkeiten anlegen. Kernfragen Stellen: „Wo wird gearbeitet?“ und „Welche Tätigkeit wird dort ausgeübt?“ beantworten, z.B.:

  • Aquarienpflege: Reinigung, Filter, Technik, Elektrik, Wasserzufuhr, Fütterung und weitere tierpflegerische Arbeitsweisen.
  • Stallpflege (Ziegen): Reinigung, Heustaub, Futter-Lagerung, Technik, Elektrik, Wasserversorgung, Fütterung und weitere tierpflegerische Arbeitsweisen.
2. „Was kann im Schulvivarium passieren?“

Beispielhafte Gefährdungen in der schulischen Tierhaltung sind:

  • Mechanische Gefährdungen (Stürze in Gehegen, Unfälle beim Transport, Schnitte und Stiche bei der Futterzubereitung)
  • Elektrischer Strom, insbesondere Berühren von ungeschützten, unter Spannung stehenden Teilen
  • Infektionsgefahr (Zoonosen)
  • Tiere (Bisse und Gifteinwirkung)
  • Lärmbelastung (durch Schüler*innen, Tiere, handwerkliche Geräte)
  • Gefahrstoffe (Kontakt mit Desinfektionsmitteln, Einatmen von Gasen/Feinstaub)
  • Körperliche Belastung (Schweres Tragen und Heben, belastende Arbeitshaltung z. B. Knie)
3. Gefährdungen beurteilen und Risiken bewerten

Feststellen, ob Maßnahmen zur Risikominderung erforderlich sind. Dazu: Risikoeinschätzung durchführen, indem zu jedem Arbeitsbereich und jeder Tätigkeit das Risikopotenzial geprüft wird. Hierbei muss die Besorgnis- bzw. Akzeptanzschwelle beachtet werden: „Was ist das höchste allgemein akzeptierte Risiko?“ Außerdem muss die Gefahren- bzw. Toleranzschwelle beachtet werden: „Was ist das höchste tolerierbare Risiko?“

4. Geeignete Schutzmaßnahmen auswählen und festsetzen

In Bezug auf die in 3. erarbeiteten Risiko- und Gefahrenpotenziale, werden nun Maßnahmen nach dem S-T-O-P-Prinzip erarbeitet:

  • S = Substitution (z.B. Ersetzen von risikobehafteten Tätigkeiten, Handlungsweisen, Materialien usw.)
  • T = Technische Maßnahmen (z.B. Elektrizitätsschutz, Rutschsicherungen, notwendige Reparaturen usw.)
  • O = Organisatorische Maßnahmen (z.B. Aufsichten im Schulvivarium, Anleitung der Schüler*innen, Kommunikation zwischen Verantwortlichen usw.)
  • P = Persönliche Maßnahmen (z.B. persönliche Absprachen mit Verantwortlichen oder Schüler*innen, Kontakt- oder Tätigkeitsverbote, persönliche Anleitung usw.)
5. Festgelegte Schutzmaßnahmen umsetzen

Die in 4. vereinbarten Schutzmaßnahmen werden im Anschluss umgesetzt, indem geeignete Arbeitsmittel verwendet werden, Arbeitsverfahren angepasst und Maßnahmen durchgeführt werden sowie persönliche Schutzausrüstung beschafft, Reparaturen durchgeführt und längerfristige Maßnahmen geplant werden.

6. Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen prüfen

Nach einem angemessenen Zeitraum (Schuljahr oder Schulhalbjahr)wird geprüft, ob alle beschlossenen Maßnahmen durchgeführt wurden und ob ermittelte Gefährdungen mit den Maßnahmen tatsächlich beseitigt oder vermindert wurden. Außerdem wird geprüft, ob durch die Maßnahmen neue oder andere Gefährdungen entstehen und ob dieseangepasst werden können, um die Sicherheitsziele zu erreichen. In der Schule sind hierfür Teamstrukturen vonnöten, die Fachkonferenzen entsprechen und zu gemeinsamen Entscheidungen und Beschlüssen führen.

Nach dem Abschluss der Wirksamkeitskontrolle wird im 7. und letzten Schritt die Situation erneut analysiert und die Schutzmaßnahmen angepasst, sodass sich die Schritte in regelmäßigen Zyklen wiederholen.

Redaktion: Fabian Peter Kusterer, Vivarium Hamburg, Stadtteilschule Am Hafen, Stand: 08.10.2024.