Um einen sicheren und respektvollen Umgang mit (nicht domestizierten) Tieren im schulischen Kontext zu gewährleisten, müssen bestimmte Rahmenbedingungen und Leitlinien eingehalten werden. Diese Rahmenbedingungen dienen sowohl dem Wohl der Tiere als auch der Sicherheit und dem pädagogischen Nutzen für die Schülerinnen und Schüler.
1. Sachkundige Betreuung und Verantwortung
Die betreuenden Personen sollten über fundiertes Wissen zur Pflege, Ernährung und Gesundheitsüberwachung der Tiere verfügen. Alle für die Tierhaltung verantwortlichen Personen, einschließlich der Lehrkräfte und Betreuenden, müssen regelmäßig an Fortbildungen und Schulungen teilnehmen, um ihre Kenntnisse über die spezifischen Bedürfnisse und das Verhalten der gehaltenen Tierarten zu aktualisieren. Die Verantwortung für die Tierhaltung, Pflege und Dokumentation obliegt stets dem verantwortlichen pädagogischen Personal einer Schule. Die Kinder helfen und unterstützen dabei und erlernen dadurch Grundfertigkeiten und Sachkenntnisse.
2. Artgerechte Haltung
Die Tiere müssen in artgerechten Gehegen, Terrarien oder Aquarien untergebracht werden, die ihren natürlichen Lebensraum möglichst gut nachbilden bzw. ihre arttypischen Verhaltensweisen ermöglichen. Dazu gehören geeignete Temperatur-, Licht- und Feuchtigkeitsverhältnisse. – Jedes Tier sollte Zugang zu ausreichend Rückzugsräumen (Verstecke, Höhlen, Bepflanzung, rückwärtige Tierhaltung, Stallungen) haben, in denen es sich bei Bedarf vor menschlichen Blicken, Lärm oder Interaktionen zurückziehen kann.
3. Gesundheitsüberwachung
Die Gesundheit der Tiere muss regelmäßig durch fachkundige Personen überprüft werden. Dazu gehört auch die regelmäßige Kontrolle auf Stresssymptome und Verhaltensauffälligkeiten. – Es sollte ein fester Kontakt zu einem Tierarzt bestehen, der auf die jeweilige Tierart spezialisiert ist und bei Bedarf schnell konsultiert werden kann.
4. Begrenzter und kontrollierter Kontakt
Der direkte Kontakt zwischen Schülerinnen und Schülern und Tieren sollte zeitlich streng begrenzt sein. Die Interaktionsdauer sollte wenige Minuten pro Woche nicht überschreiten, um die Möglichkeit des Stresses für die Tiere zu minimieren. Der Kontakt sollte nicht täglich, sondern nur zu bestimmten, festgelegten Zeiten erfolgen, um den Tieren ausreichend Ruhephasen zu ermöglichen. Den Tieren kann in Abhängigkeit von der Tierart die Möglichkeit des Nahkontaktes freiwillig ermöglicht werden.
5. Verhaltensregeln für Schülerinnen und Schüler
Der Kontakt mit den Tieren sollte stets unter Aufsicht einer sachkundigen Person erfolgen, die bei Bedarf eingreifen kann. Schülerinnen und Schüler müssen vor dem ersten Kontakt mit den Tieren eine Einführung und Schulung erhalten, in der sie über den respektvollen Umgang und die Bedürfnisse der Tiere informiert werden. Schülerinnen und Schüler müssen lernen, wie sie die Tiere richtig und stressfrei handhaben, zum Beispiel wie man eine Schlange vorsichtig und unterstützend hält oder wie man einen Fisch im Netz bewegt.
6. Berücksichtigung individueller Tierbedürfnisse
Schülerinnen und Schüler und betreuende Personen müssen in der Lage sein, Stresssignale der Tiere zu erkennen und entsprechend zu handeln, indem sie den Kontakt unterlassen bzw. sofort abbrechen, wenn ein Tier Anzeichen von Stress zeigt. Besondere Zustände wie Häutungsphasen bei Reptilien oder die Mauser bei Vögeln müssen respektiert werden. In solchen Phasen ist jeglicher Kontakt verboten, um den Tieren die notwendige Ruhe zu gewährleisten.
7. Dokumentation und Evaluation
Es sollte eine regelmäßige Dokumentation der Beobachtungen und Interaktionen mit den Tieren erfolgen. Diese Protokolle helfen, Veränderungen im Verhalten oder Gesundheitszustand frühzeitig zu erkennen. Regelmäßige Evaluationen und Feedbackrunden mit Schülerinnen und Schülern und Betreuern sollten genutzt werden, um den Umgang mit den Tieren kontinuierlich zu verbessern und an die Bedürfnisse aller Beteiligten anzupassen.
8. Förderung des Umweltbewusstseins durch pädagogische Vorhaben
Integrierte pädagogische Vorhaben sollten nicht das primäre Ziel haben, den Schülerinnen und Schülern den Umgang mit den Tieren beizubringen, sondern deren Bedeutung für Ökosysteme und die Notwendigkeit des Artenschutzes zu vermitteln. Dies kann z.B. im Rahmen von Projekten geschehen, in denen Schülerinnen und Schüler die Lebensweise und den natürlichen Lebensraum der Tiere erforschen und somit das Umweltbewusstsein sowie die Wertschätzung für die Natur weiter gefördert wird.
Verfasst von Fabian Peter Kusterer, 10.11.2024.